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Leistung

Gutachten für Scheidung und Zugewinn in Neuss und NRW

Bei Trennung und Scheidung ermitteln wir den Immobilienwert neutral und nachvollziehbar — als sachliche Grundlage für Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung.

Wann brauchen Sie ein Scheidungsgutachten?

Bei Trennung und Scheidung ist die gemeinsam genutzte oder gehaltene Immobilie häufig der größte Vermögenswert. Ein neutrales Gutachten schafft die Grundlage für eine sachliche Einigung. Typische Anlässe:

  • Zugewinnausgleich — der Wertzuwachs während der Ehe muss beziffert werden.
  • Vermögensauseinandersetzung — Einigung über die Aufteilung des Vermögens.
  • Verkauf der gemeinsamen Immobilie — realistischer Ausgangspreis.
  • Übertragung an einen Partner — Bewertung der Ausgleichszahlung.
  • Gerichtliches Verfahren — Bewertung auf Anforderung des Gerichts.

Rechtliche Grundlage

Der Zugewinnausgleich ist in §§ 1372 ff. BGB geregelt. Für die Bewertung von Grundbesitz gelten die Verfahren der ImmoWertV. Maßgeblich sind die gesetzlichen Stichtage — in der Regel die Trennung und die Zustellung des Scheidungsantrags.

Passt das zu Ihrem Anliegen?

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

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Wir sind keiner Partei verpflichtet. Das Gutachten bewertet das Objekt zum maßgeblichen Stichtag sachlich und nachvollziehbar.

Wie wird bewertet?

Stichtagsbezug

Die Bewertung erfolgt zu dem Stichtag, der rechtlich maßgeblich ist — nicht zum heutigen Marktwert.

Verfahrenswahl

Je nach Objektart das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren nach ImmoWertV.

Nachvollziehbarkeit

Die Herleitung wird so dokumentiert, dass sie auch für die Gegenseite und für das Gericht prüfbar ist.

Ablauf

  1. Erstgespräch — auf Wunsch gemeinsam mit Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt.
  2. Stichtag und Ziel festlegen — welcher Stichtag gilt und welcher Zweck verfolgt wird.
  3. Objektaufnahme und Bewertung — Besichtigung und Ermittlung des Werts.
  4. Übergabe — Gutachten als Grundlage für Einigung oder Verfahren.

Kosten und Bearbeitungsdauer

Die Kosten hängen von Objektart, Stichtag und Umfang der erforderlichen Unterlagen ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein Festpreisangebot.

Unser Büro liegt in Neuss, Falkenweg 11. Von hier aus sind wir im Rhein-Kreis Neuss, in Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, im Rheinland und in ganz Nordrhein-Westfalen tätig — auf Anfrage bundesweit.

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Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

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Häufige Fragen

Welcher Stichtag ist maßgeblich?

Beim Zugewinn sind es die gesetzlichen Stichtage nach BGB — in der Regel Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags. Die genaue Festlegung klären wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrer anwaltlichen Vertretung.

Ist das Gutachten neutral?

Ja. Wir sind keiner der beiden Parteien verpflichtet und bewerten das Objekt sachlich zum maßgeblichen Stichtag.

Kann das Gericht das Gutachten verwerten?

Das Gutachten wird nach anerkannten Methoden erstellt und nachvollziehbar dokumentiert. Über die Verwertung entscheidet das Gericht.

Was kostet ein Scheidungsgutachten?

Die Kosten richten sich nach Objektart und Umfang. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot.

Wo sind Sie tätig?

Unser Büro ist in Neuss, Falkenweg 11. Wir sind im Rhein-Kreis Neuss, in ganz NRW und auf Anfrage bundesweit tätig.



Tätig in Neuss, im Rhein-Kreis Neuss und in ganz NRW

Unser Büro liegt in Neuss, Falkenweg 11. Von hier aus erstellen wir Gutachten im Rhein-Kreis Neuss, in Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, im Rheinland und in ganz Nordrhein-Westfalen. Weil wir den regionalen Immobilienmarkt kennen, schätzen wir Lage, Ausstattung und Marktumfeld vor Ort treffsicher ein. Für Objekte außerhalb von NRW sind wir auf Anfrage bundesweit tätig.

Jetzt unverbindlich anfragen

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen — wir melden uns persönlich bei Ihnen. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

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