Was ist ein Mietwertgutachten?
Ein Mietwertgutachten ermittelt die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung oder ein Gebäude. Das ist die Miete, die in der Gemeinde für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage üblicherweise gezahlt wird.
Rechtliche Grundlage ist § 558 BGB. Danach kann der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Passt das zu Ihrem Anliegen?
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.
Wann brauchen Sie ein Mietwertgutachten?
- Mieterhöhung — Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete über Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Sachverständigengutachten.
- Prüfung einer Mieterhöhung — als Mieter können Sie die geforderte Mieterhöhung sachlich überprüfen lassen.
- Mietminderung — wenn Ausstattung oder Zustand streitig sind.
- Ertragswertermittlung — für Kapitalanleger und bei der Bewertung von Mehrfamilienhäusern.
- Neuvermietung — realistische Einschätzung der erzielbaren Miete.
Wie wird die Vergleichsmiete ermittelt?
Mietspiegel
Der örtliche Mietspiegel ist der erste Anhaltspunkt, bildet Sonderfälle aber häufig nicht vollständig ab.
Vergleichswohnungen
Herangezogen werden tatsächlich erzielte Mieten vergleichbarer Wohnungen in vergleichbarer Lage und Ausstattung.
Sachverständigenbewertung
Einordnung nach Lage, Baujahr, Wohnfläche, Ausstattung, Zustand und Modernisierungen — nachvollziehbar dokumentiert.
Ablauf
- Erstgespräch — Objektdaten, Wohnfläche und Nutzung werden geklärt.
- Markt- und Mietspiegelvergleich — Einordnung anhand der örtlichen Datenlage.
- Objektbeurteilung — Bewertung von Ausstattung, Zustand und Zu- oder Abschlägen.
- Übergabe — Gutachten mit nachvollziehbarer Herleitung.
Kosten und Bearbeitungsdauer
Die Kosten richten sich nach Objektart, Größe und Umfang. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot.
Unser Büro liegt in Neuss, Falkenweg 11. Von hier aus sind wir im Rhein-Kreis Neuss, in Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, im Rheinland und in ganz Nordrhein-Westfalen tätig — auf Anfrage bundesweit.
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Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.
Häufige Fragen
Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?
Die Miete, die in der Gemeinde für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage üblicherweise gezahlt wird (§ 558 BGB).
Reicht der Mietspiegel nicht aus?
Der Mietspiegel ist ein guter Ausgangspunkt, bildet aber Sonderfälle — etwa besondere Ausstattung oder Modernisierungen — oft nicht ausreichend ab.
Für welche Objekte erstellen Sie Mietwertgutachten?
Für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Gewerbeobjekte.
Kann ich als Mieter ein Gutachten beauftragen?
Ja. Ein unabhängiges Gutachten hilft Ihnen, eine geforderte Mieterhöhung sachlich zu prüfen.
Was kostet ein Mietwertgutachten?
Die Kosten nennen wir Ihnen nach dem kostenlosen Erstgespräch als Festpreis.