Wann brauchen Sie ein Gutachten für Erbschaft oder Schenkung?
Bei Erbschaft und Schenkung von Immobilien muss der Wert des übertragenen Vermögens gegenüber dem Finanzamt belegt werden. Häufige Anlässe:
- Erbschaftsteuererklärung — der Nachlasswert muss beziffert werden.
- Schenkungsteuer — bei Übertragung zu Lebzeiten.
- Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft — wenn Miterben sich über den Wert einigen müssen.
- Nachlassbewertung — als Grundlage für die Verteilung.
- Verkauf aus dem Nachlass — für eine realistische Preisvorstellung.
Rechtliche Grundlage
Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt das Bewertungsgesetz (BewG). Der gemeine Wert ist in § 9 BewG definiert. Für Grundbesitz sehen §§ 182 ff. BewG das Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren vor.
Passt das zu Ihrem Anliegen?
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.
Ein nachvollziehbar begründetes Gutachten schafft die Grundlage für die Kommunikation mit dem Finanzamt und entlastet die Beteiligten.
Wie wird bewertet?
Vergleichswertverfahren
Für Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und bebaute Grundstücke, wenn ausreichend Vergleichsdaten vorliegen.
Ertragswertverfahren
Für vermietete Objekte und Mehrfamilienhäuser, bei denen die Erträge maßgeblich sind.
Sachwertverfahren
Für Objekte mit fehlenden Vergleichsdaten oder besonderer Bauart.
Ablauf
- Erstgespräch — Klärung der Situation und der Beteiligten.
- Unterlagenbeschaffung — Grundbuch, Erbschein oder Schenkungsvertrag, Flächen und Bauunterlagen.
- Bewertung — Ermittlung des Werts nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes.
- Übergabe — Gutachten als Grundlage für Erklärung und Abstimmung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erbschein oder Schenkungsvertrag, Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauunterlagen, Angaben zu Mieteinnahmen sowie vorhandene Unterlagen zu Bodenrichtwert oder Einheitswert.
Kosten und Bearbeitungsdauer
Die Kosten richten sich nach Objektart, Anzahl der Beteiligten und Umfang der Unterlagen. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein Festpreisangebot.
Unser Büro liegt in Neuss, Falkenweg 11. Von hier aus sind wir im Rhein-Kreis Neuss, in Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, im Rheinland und in ganz Nordrhein-Westfalen tätig — auf Anfrage bundesweit.
Passt das zu Ihrem Anliegen?
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.
Häufige Fragen
Welchen Wert setzt das Finanzamt an?
Den nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes ermittelten Wert. Ein nachvollziehbares Gutachten schafft die sachliche Grundlage für die Erklärung und für Rückfragen.
Können Sie ein möglichst niedriges Gutachten erstellen?
Nein. Wir bewerten sachgerecht und nachvollziehbar. Gefälschte oder bewusst zu niedrig angesetzte Werte sind strafbar und für Sie mit erheblichem Risiko verbunden.
Übernehmen Sie auch Erbengemeinschaften mit unterschiedlichen Interessen?
Ja. Gerade dort ist eine neutrale, nachvollziehbare Bewertung die Grundlage für eine Einigung.
Wie lange dauert das Gutachten?
Das hängt vor allem von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Die konkrete Dauer nennen wir Ihnen nach dem Erstgespräch.
Wo sind Sie tätig?
Unser Büro ist in Neuss, Falkenweg 11. Wir sind im Rhein-Kreis Neuss, in ganz NRW und auf Anfrage bundesweit tätig.