Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?
Ein Restnutzungsdauergutachten ermittelt, wie lange ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung tatsächlich noch nutzbar ist. Die Restnutzungsdauer ist die Zeitspanne zwischen dem Bewertungsstichtag und dem Ende der wirtschaftlichen Nutzbarkeit des Gebäudes.
Von der Gesamtnutzungsdauer, die sich aus der Gebäudeart ergibt, wird das Alter abgezogen. Modernisierungen, Instandhaltungszustand und Gebäudetechnik können die Restnutzungsdauer verlängern — das Gutachten bewertet diese Faktoren nachvollziehbar.
Passt das zu Ihrem Anliegen?
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.
Wofür brauchen Sie das Gutachten?
Die tatsächliche Nutzungsdauer ist steuerlich relevant. Nach § 7 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) wird bei vermieteten Gebäuden die Absetzung für Abnutzung (AfA) auf die Nutzungsdauer verteilt. Eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer führt zu höheren jährlichen Abschreibungen.
- Höhere Abschreibungsquote — Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer als die gesetzliche Regelvermutung.
- Abstimmung mit dem Finanzamt — ein nachvollziehbares Gutachten schafft die Grundlage für die Anerkennung.
- Kapitalanleger — bessere Darstellung der Rendite durch zutreffende Abschreibungen.
- Modernisierung — Nachweis, in welchem Umfang Maßnahmen die Nutzungsdauer verlängert oder verkürzt haben.
Wie wird die Restnutzungsdauer ermittelt?
Gesamtnutzungsdauer
Ausgangspunkt ist die Gesamtnutzungsdauer der jeweiligen Gebäudeart nach anerkannten Regeln der Wertermittlung.
Altersminderung
Von der Gesamtnutzungsdauer wird das Alter des Gebäudes zum Stichtag abgezogen.
Zu- und Abschläge
Durchgeführte Modernisierungen, Instandhaltungszustand, Schäden und Gebäudetechnik werden bewertet und fließen als Zu- oder Abschläge in das Ergebnis ein.
Ablauf
- Erstgespräch — wir klären Zielsetzung und stimmen sie auf Wunsch mit Ihrem Steuerberater ab.
- Objektbesichtigung — Zustandsaufnahme von Gebäude, Baujahr und durchgeführten Maßnahmen.
- Ermittlung und Dokumentation — nachvollziehbare Herleitung der Restnutzungsdauer in Jahren.
- Übergabe — Gutachten in gebundener Form und als PDF.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Grundbuchauszug, Baujahr, Bauunterlagen, Nachweise über Modernisierungen (Jahr, Umfang, Kosten), Grundrisse sowie bei Vermietung Mietaufstellungen.
Kosten und Bearbeitungsdauer
Die Kosten hängen von Objektart, Baujahr, Umfang der Modernisierungsnachweise und der Zielsetzung ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot.
Unser Büro liegt in Neuss, Falkenweg 11. Von hier aus sind wir im Rhein-Kreis Neuss, in Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, im Rheinland und in ganz Nordrhein-Westfalen tätig — auf Anfrage bundesweit.
Passt das zu Ihrem Anliegen?
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.
Häufige Fragen
Wofür brauche ich ein Restnutzungsdauergutachten?
Für den Nachweis der tatsächlichen Nutzungsdauer bei der Gebäudeabschreibung vermieteter Objekte nach § 7 Abs. 4 EStG.
Was ist der Unterschied zur Restnutzungsdauer in der Wertermittlung?
Beim Restnutzungsdauergutachten steht die tatsächliche Nutzungsdauer für steuerliche Zwecke im Vordergrund, nicht der Verkehrswert der Immobilie.
Welche Modernisierungen verlängern die Nutzungsdauer?
Das hängt von Art und Umfang der Maßnahmen ab. Das Gutachten bewertet die einzelnen Maßnahmen nachvollziehbar und begründet Zu- oder Abschläge.
Stimmen Sie sich mit dem Steuerberater ab?
Ja, auf Wunsch stimmen wir die Zielsetzung vorab mit Ihrem Steuerberater ab.
Wo sind Sie tätig?
Unser Büro ist in Neuss, Falkenweg 11. Wir sind im Rhein-Kreis Neuss, in ganz NRW und auf Anfrage bundesweit tätig.